Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Otto Specht GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Otto Specht GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
- Mündliche, telefonische oder sonstige Nebenabreden sowie Zusagen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder in Textform erfolgenden Bestätigung durch uns.
3. Preise
- Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ab Lager Stuttgart-Zuffenhausen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Verpackungen werden entsprechend den Erfordernissen zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Für Aufträge mit einem Warenwert unter EUR 50,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 15,00.
4. Lieferung
- Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfrist angemessen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
5. Versand und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen oder den Spediteur auf den Besteller über.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
6. Beanstandungen und Gewährleistung
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.
- Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7. Sonderanfertigungen
- Sonder- und Extraanfertigungen werden ausschließlich nach den Vorgaben des Bestellers gefertigt.
- Eine Stornierung oder Rücknahme von Sonderanfertigungen ist nach Produktionsbeginn ausgeschlossen.
- Technisch bedingte sowie handelsübliche Maß-, Farb- und Materialabweichungen gegenüber Abbildungen, Mustern oder Zeichnungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
8. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
- Für Auslandslieferungen gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche.
9. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und bis zum Eigentumsübergang ausreichend zu sichern.
10. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
12. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreicher Durchführung des Auftrags als Referenz zu benennen. Hierzu dürfen Firmenname, Unternehmensbezeichnung sowie das öffentlich verwendete Firmenlogo auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen, Angeboten und sonstigen Werbemitteln verwendet werden.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Stuttgart, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung
letzte Aktualisierung: 13.07.2026